Gewährleistungsbedingungen
Fassung 3.0 · gültig ab 21. 8. 2026
WOFÜR WIR EINSTEHEN
Wir stehen Ihnen dafür ein, dass das Produkt bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Das heißt, dass wir zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie es übernehmen, insbesondere dafür einstehen, dass:
- Das Produkt der von uns angegebenen Beschreibung entspricht.
- Das Produkt in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Maß oder Gewicht vorliegt.
- Das Produkt für den Zweck geeignet ist, den wir für seine Verwendung angeben, oder für den ein solches Produkt üblicherweise verwendet wird.
- Das Produkt den üblichen Eigenschaften vergleichbarer Produkte entspricht, die Sie vernünftigerweise erwarten können, auch unter Berücksichtigung der Werbung oder unserer Erklärungen.
- Das Produkt in Qualität oder Ausführung einer vereinbarten Probe oder einem vereinbarten Muster entspricht, sofern wir Qualität oder Ausführung nach einer solchen Probe oder einem solchen Muster bestimmen.
- Das Produkt den Anforderungen der Rechtsvorschriften genügt.
- Wir stehen für Mängel ein, die auf einer unsachgemäßen Montage beruhen, sofern wir die Montage durchführen.
WOFÜR WIR NICHT EINSTEHEN
- Abnutzung des Produkts durch übliche Nutzung (etwa teilweises Verblassen der Produktfarben).
- Mängel, die Ihnen bekannt waren oder die Sie selbst verursacht haben.
- Bei einem Produkt, das zu einem herabgesetzten Preis verkauft wurde, stehen wir nicht für den Mangel ein, wegen dessen das Produkt herabgesetzt wurde. Für die sonstigen Mängel eines so herabgesetzten Produkts stehen wir ein.
- Unterschiedliche Farbtöne in der Wirklichkeit und auf dem Monitor oder Display; ein solcher Unterschied ist kein Mangel.
- Hindernisse aufgrund höherer Gewalt.
Gebrauchsanleitung. Vor der Installation oder Verwendung des Produkts sind Sie verpflichtet, die Gebrauchsanleitung zu lesen und sich anschließend nach den darin enthaltenen Angaben zu richten. Andernfalls setzen Sie sich der Gefahr aus, das Produkt durch unsachgemäße Verwendung oder Installation zu beschädigen und den entstandenen Mangel nicht im Rahmen Ihrer Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
Verwendung und Installation des Produkts. Gewährleistungsrechte stehen Ihnen ebenfalls nicht zu, wenn Sie das Produkt entgegen unserer Empfehlung, dem technischen Handbuch, der Anleitung oder sonstiger Dokumentation verwenden.
ABLAUF DER MÄNGELRÜGE FÜR VERBRAUCHER
Verbraucher. Dieser Abschnitt über den Ablauf der Mängelrüge gilt nur für Verbraucher, also für denjenigen, der mit uns einen Vertrag außerhalb seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen hat.
Fristen. Ihre Rechte aus mangelhafter Leistung können Sie innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Übernahme des Produkts geltend machen.
Mängelrüge. Die Mängelrüge muss mindestens eine Beschreibung der Produktmängel und die gewünschte Art der Abhilfe enthalten. Die Mängelrüge können Sie per E-Mail an [email protected] oder an die Anschrift Amplla a.s., Poličská 1823, 539 01 Hlinsko, Tschechische Republik, geltend machen.
Rücksendung des Produkts. Senden Sie uns das Produkt zur Beurteilung vollständig zu, also so, wie Sie es von uns erhalten haben, nach Möglichkeit einschließlich Originalkarton und Verpackung, im Idealfall über den Dienst Smartex. Die Kosten dieser Rücksendung im Rahmen einer berechtigten Mängelrüge tragen nicht Sie als Verbraucher (Einzelheiten und Rechtsgrundlage siehe unten).
Rangfolge der Rechtsbehelfe. Nach § 12 VGG („Rechte aus der Gewährleistung") gilt in Österreich eine zweistufige Rangfolge, unabhängig davon, ob die Vertragsverletzung „wesentlich" oder „unwesentlich" ist — diese aus dem tschechischen Recht stammende Unterscheidung gibt es im österreichischen Gewährleistungsrecht nicht und sie wurde deshalb hier nicht übersetzt.
Erste Stufe. Sie können zunächst nur die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen und dabei zwischen Verbesserung (Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) und Austausch der Ware wählen (§ 12 Abs. 2 VGG). Wir können die von Ihnen gewählte Abhilfe ablehnen, wenn sie unmöglich ist oder im Vergleich zur jeweils anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für uns verbunden wäre.
Zweite Stufe. Erst wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs. 4 VGG vorliegen — insbesondere, wenn wir Verbesserung und Austausch verweigern, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen, derselbe Mangel trotz Verbesserungsversuchs erneut auftritt, oder der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung gerechtfertigt ist — können Sie eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur geringfügig ist; Zweifel an der Geringfügigkeit gehen zu unseren Lasten (§ 12 Abs. 5 VGG). Die Ausübung dieser Rechte regeln § 14 VGG (Preisminderung) und § 15 VGG (Auflösung des Vertrags).
Bestätigung. Nach Abschluss des Mängelrügeverfahrens senden wir Ihnen elektronisch eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung der Mängelrüge.
Kurz und klar: Sie können Mängel innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme geltend machen. Senden Sie uns Ihre Mängelrüge an [email protected]. Zunächst können Sie zwischen Reparatur und Austausch wählen; eine Preisminderung oder ein Rücktritt vom Vertrag kommen erst in Betracht, wenn das nicht (rechtzeitig) klappt. Wir reagieren innerhalb der gesetzlichen „angemessenen Frist" (§ 13 Abs. 1 VGG) — eine freiwillige Zusage von 3/30 Tagen gibt es nicht.